Fachberatung gem. § 8a SGBVIII

Beratung für Fachleute aus pädagogischen, sozialen und medizinischen Arbeitsfeldern

Wenn Sie sich Sorgen um ein Kind und seine Familie machen, haben Sie nach dem Bundeskinderschutzgesetz Anspruch auf Beratung durch eine erfahrene Fachkraft im Kinderschutz. Sie können uns als Fachkraft für Kinderschutz (gem.§ 8a SGB VIII) hinzuziehen.

Wir beraten Sie bei Ihrem Auftrag, gefährdete Kinder zu schützen:

  • bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos
  • beim Kontakt zu den Eltern und den Kindern/ Jugendlichen
  • bei der Klärung eines Verdachts auf Misshandlung, Vernachlässigung
          oder sexuellen Missbrauch

Wir überlegen mit Ihnen, wenn Sie

  • Ihre Einschätzung eines Kindes oder einer Familie vertiefen wollen,
  • unsicher sind, welche Hilfe geeignet sein könnte,
  • Fragen zu Setting und Fokus Ihrer Arbeit haben,
  • den Eindruck haben, dass positive Veränderungen in der Familie ausbleiben,
  • in Ihrer Arbeit schwer erträglichen Gefühlen ausgesetzt sind,
  • in der Kooperation mit anderen Helfern, Abteilungen und Diensten an Grenzen stoßen

Die Beratung kann einmalig oder als Prozessbegleitung erfolgen.

Möglich ist Einzelberatung, Teamberatung oder eine gemeinsame Beratung verschiedener beteiligter Hilfsinstitutionen.

Für eine Fachberatung bieten wir eine begrenzte Zahl an Terminen kostenlos an.